Behandlungskosten und Bezahlung

Der Heilpraktikerberuf ist ein so genannter „freier Heilberuf“; heilkundliche Leistungen haben ihren Preis. Heilpraktiker behandeln ihre Patientinnen und Patienten – wie übrigens Ärzte auch – auf Basis eines Behandlungsvertrags bzw. einer Honorarvereinbarung.

In der Regel schreibe ich Liquidationen (Rechnungen), die meine Patientinnen und Patienten dann bei Ihrer Versicherung einreichen und dementsprechend erstattet bekommen.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen:

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie haben jedoch die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Behandlungskosten übernimmt.

Erkundigen Sie sich hierzu auch auf der Homepage: www.gutguenstigversichert.de
 

 

Sind Sie privat versichert oder haben eine private Zusatzversicherung,

so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung fällt je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich aus.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!

Das Erstattungsverfahren führt der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durch. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt, bei den Beihilfeberechtigten auf die Erstattungssätze der Beihilfe.

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.
 
Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung in Bar oder nach Absprache per Überweisung. Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung.


Selbstverständlich ist es auch möglich, als Selbstzahler behandelt zu werden.

Hier können Sie mit Kosten von 85 € pro Zeitstunde bzw. Behandlung rechnen, dazu kommen die Kosten für die Medikamente.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Befundaufnahme, Beratung und Untersuchung zeitintensiv sein können – auch diese Zeit ist Behandlungszeit.

 

Beandlungskosten für Hebammenleistungen:

Leistungen, welche ich in der Funktion der Hebamme erbringe, werden i.d.R. von den Krankenkassen erstattet. Genaueres erfahren Sie unter Schwangerenbegleitung.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich an.

Terminänderung:

Ich nehme mir sehr viel Zeit für Sie. Deshalb bitte ich Sie, Termine, welche nicht wahrgenommen werden können, mindestens 24 Stunden bzw. einen Praxisarbeitstag vorher abzusagen.Für unentschuldigte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden die Ausfallkosten privat in Rechnung gestellt. Diese Kosten übernehmen die Krankenkassen nicht.